Hinweis zum Artikelbild: Produktbild kann von Originalware abweichen. Gezeigtes Produktzubehör gehört nicht zum Lieferumfang.
ACHTUNG!!!
In einigen Bundesländern wurde der Betrieb von Holzöfen untersagt.
HotTub / Badefässer / etc. fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittler Feuerungsanlagen (1. BImSchV).
Hot Tubs sind "Feuerungsanlagen" im Sinne des § 2 Nummer 5 der 1. BImSchV und fallen damit grundsätzlich gemäß § 1 Absatz 1 in den Anwendungsbereich der 1. BImSchV. Sie sind nicht gemäß § 1 Absatz 2 der 1. BImSchV von der Geltung der §§ 4 bis 20 sowie §§ 25 und 26 dieser Verordnung befreit. Hot Tubs fallen auch nicht unter den Begrieff "Einzelfeuerungsanlage" (§ 2 Nummer 3 der 1. BImSchV) denn es wird kein Aufstellungsraum beheizt.
Nach geltender Rechtslage kann die jeweilige zuständige Behörde auf Grundlage des § 22 der 1. BImSchV sachgerechte Einzelfallentscheidungen zu Hot Tubs treffen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Zeichen 75g-U8721.21-2019/39-4) vom 25.11.2019
Sie können aus den unten gezeigten Farben für die Holzverkleidung wählen. Die Holzverkleidung ist dann schon ab Werk lasiert und sie brauchen nur mehr das Badefass in Betrieb nehmen!