Garantiebestimmungen
GARANTIEBESTIMMUNGEN von SISU-SAUNA L. FALK & SISU-TOOLS Markus Moser sowie SISU-GROUP unten weiters genannt: SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS
1. Allgemeines
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der natürlichen Beschaffenheit von Holz Schwinden, Quellen und Formveränderungen normal sind. Durch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen können im Laufe der Zeit Risse, Astlöcher sowie Harzaustritte entstehen. Diese gelten als optische Unvollkommenheiten und sind das Resultat eines natürlichen Alterungsprozesses des Holzes. Da diese optischen Veränderungen die strukturelle Integrität der Konstruktion nicht beeinträchtigen, werden sie nicht als triftiger Grund für einen Garantieanspruch anerkannt.
Harzaustritte können sowohl an der Innen- als auch an der Außenseite des Produkts auftreten. Dies ist eine natürliche Eigenschaft von Holz und kann geringfügige Instandhaltungsarbeiten wie Reinigung oder leichtes Abschleifen erfordern. Dies gilt nicht als Mangel und ist daher nicht durch die Garantie abgedeckt.
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS steht für die Qualität und Langlebigkeit der Konstruktionen. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Ereignisse, die sich der menschlichen Kontrolle entziehen, wie z. B. höhere Gewalt oder extreme Witterungsbedingungen, Risiken für die Unversehrtheit der Produkte und deren Bestandteile darstellen können. Sollte daher der Fall eintreten, dass Komponenten der Konstruktionen durch höhere Gewalt oder Witterungsbedingungen zerstört oder beschädigt werden, erlischt die Garantie. Dies schließt unter anderem Schäden durch Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen, innere Unruhen oder andere außergewöhnliche Umstände außerhalb des normalen menschlichen Einflusses ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Wir empfehlen, angemessene Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um die Konstruktionen gegen derartige Risiken abzusichern. Weitere Einzelheiten zu den Garantiebestimmungen und dem Leistungsumfang sind den beim Kauf ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
Jegliche Änderungen, die der Käufer oder Endkunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS am Produkt vornimmt, führen zum sofortigen Erlöschen der Garantie.
Die Dachkomponenten müssen jederzeit frei von Schnee, Laub usw. gehalten werden, um die Langlebigkeit und statische Integrität zu gewährleisten.
Elektrik und Sanitärinstallation: Bei vormontierten Produkten: Der Anschluss muss zwingend durch zugelassenes Fachpersonal erfolgen. Bei Produkten als Bausatz (KIT): Sämtliche Arbeiten müssen von zugelassenem Fachpersonal gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Einsatzlandes durchgeführt werden.
Wichtiger Sicherheitshinweis Um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Nutzer unserer Produkte zu gewährleisten, befolgen Sie bitte diese wichtigen Richtlinien. Stellen Sie stets sicher, dass Kinder und Personen mit Einschränkungen bei der Nutzung oder in der unmittelbaren Umgebung unserer Produkte beaufsichtigt werden. Lassen Sie diese niemals unbeaufsichtigt, um jegliche potenziellen Risiken auszuschließen.
Darüber hinaus müssen Grills, Feuerstellen und Heizgeräte (sowohl holzbeheizt als auch elektrisch) während des Betriebs permanent beaufsichtigt werden. Lassen Sie diese keinesfalls unbeaufsichtigt, um Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität, und wir danken Ihnen für Ihre Kooperation bei der strikten Einhaltung dieser Vorgaben. Wir wünschen Ihnen eine sichere und angenehme Nutzung unserer Produkte.
Standortspezifische Vorschriften, Genehmigungen und Produktanforderungen
Grundsatz SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS fertigt seine Produkte gemäß den geltenden SISU - Standardplänen, den technischen Spezifikationen, der Produktdokumentation und der für den jeweiligen Auftrag bestätigten Konfiguration.
Die gesetzlichen, behördlichen und technischen Anforderungen, die für die Aufstellung, den Anschluss und die Nutzung eines SISU-Produkts gelten, können je nach Land, Region, Kommune, Grundstück, Aufstellungsort, Umgebungsbedingungen und dem vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts variieren.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, vor der Auftragserteilung und vor der Montage sämtliche Anforderungen zu ermitteln, die für den geplanten Standort und die beabsichtigte Nutzung des Produkts maßgeblich sind.
Lokale und standortspezifische Anforderungen
Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle für das Produkt geltenden Vorgaben zu ermitteln und einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Planungs- und Baugenehmigungen, Meldepflichten und Zulassungen
- Bebauungs- und Flächennutzungsbeschränkungen
- Maximal zulässige Gebäudehöhe, Grundfläche, Geschossfläche und umbauter Raum
- Erforderliche Grenzabstände zu Grundstücksgrenzen, benachbarten Gebäuden, Straßen und anderen Bauwerken
- Brandschutz- und Feuerverhütungsvorschriften
- Anforderungen an Feuerstätten, holzbeheizte Anlagen und Schornsteine
- Vorgaben zu Rauchgasemissionen und Immissionsschutz
- Feuerwiderstandsfähige Bauweise und erforderliche Sicherheitsabstände
- Anforderungen an Elektroinstallation, Anschluss, Absicherung, Erdung und Zertifizierung
- Vorgaben für elektrische Betriebsmittel in Feucht-, Außen- oder Hochtemperaturbereichen
- Belüftung, Frischluftzufuhr, Abluft und erforderlicher Luftwechsel
- Anforderungen an Heizung, Kühlung und Raumklima
- Vorgaben für Wasserversorgung und Sanitärinstallationen
- Gegebenenfalls Anforderungen an die Trinkwasserqualität
- Vorgaben für Abwasser, Kanalisation und Entwässerung
- Regenwasser- und Oberflächenwassermanagement
- Fundament-, Baugrund- und Bodenanforderungen
- Baustatische Anforderungen, einschließlich Schnee-, Wind-, Erdbeben- und anderen Umweltlasten
- Wärmeschutz- und Energieeffizienzanforderungen
- Anforderungen an Tageslicht und natürliche Beleuchtung
- Notausgänge, Fluchtwege und Vorgaben zur maximalen Personenzahl/Nutzungsdichte
- Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Umwelt-, Naturschutz- und Schutzgebietsbeschränkungen
- Vorgaben für Überschwemmungsgebiete und Gewässerschutz
- Lärmschutz- und Betriebsbeschränkungen
- Anforderungen in Bezug auf dauerhafte, saisonale, private, vermietete, gewerbliche oder öffentliche Nutzung
- Vorgaben zu Inspektion, Abnahme, Zertifizierung, Registrierung und Inbetriebnahme
- Alle sonstigen nationalen, regionalen, lokalen, kommunalen oder standortspezifischen Anforderungen, die auf das Produkt oder seine bestimmungsgemäße Verwendung anwendbar sind.
Die vorstehende Aufzählung ist beispielhaft und nicht erschöpfend. SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS beschränkt seinen Hinweis nicht auf die oben aufgeführten spezifischen Bereiche oder Beispiele. Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Bauordnungen, technischen Normen, Sicherheitsanforderungen, Umweltauflagen, Genehmigungen, Zulassungen, Prüfungen und sonstigen rechtlichen oder technischen Anforderungen zu ermitteln und einzuhalten, die für das Produkt, seinen Standort, seine Montage, seinen Anschluss, seinen Betrieb und seine bestimmungsgemäße Verwendung anwendbar sind.
Verantwortung für die Einhaltung lokaler Vorschriften
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS kann technische Dokumentationen, Montageanleitungen, Standardzeichnungen und produktspezifische Empfehlungen zur Verfügung stellen. Diese Informationen dienen der Beschreibung des Produkts sowie dessen Standardmontage und sind nicht als Bestätigung dafür auszulegen, dass das bestellte Produkt allen am jeweiligen Aufstellungsort geltenden Anforderungen entspricht.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, übernimmt SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS keine Verpflichtung, die für das Grundstück des Kunden geltenden lokalen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften zu ermitteln oder zu überprüfen.
Der Käufer muss, soweit erforderlich, die zuständigen örtlichen Behörden sowie qualifiziertes Fachpersonal – einschließlich Architekten, Ingenieure, Elektriker, Installateure, Schornsteinfeger/Rauchfangkehrer oder andere sachkundige Personen – hinzuziehen, um die für die spezifische Installation geltenden Anforderungen zu ermitteln.
Die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Prüfungen oder Zertifizierungen obliegt dem Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS vereinbart wurde.
Standard-SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Pläne und Auftragsinformationen
Sofern vor der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, fertigt SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS das Produkt gemäß den Standardplänen, den Spezifikationen, der technischen Dokumentation und der für den Auftrag bestätigten Konfiguration von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS vor der Auftragsbestätigung sämtliche spezifischen Anforderungen, Modifikationen, Abmessungen, technischen Spezifikationen, lokalen Vorschriften und standortspezifischen Gegebenheiten mitzuteilen, die vom Standardprodukt oder den Standardplänen abweichen.
Dies kann beispielsweise Folgendes umfassen:
- Änderungen der Abmessungen oder des Grundrisses
- Änderungen an Türen oder Fenstern
- Zusätzliche oder abweichende Anforderungen an die Belüftung
- Spezifische Anforderungen an die Elektroinstallation
- Spezifische Anforderungen an die Sanitärinstallation oder Entwässerung
- Spezifische Anforderungen an Schornsteine oder Heizgeräte
- Baustatische Anforderungen, die aus den örtlichen Gegebenheiten resultieren
- Auflagen der örtlichen Behörden
- Anforderungen, die sich aus der beabsichtigten Nutzung des Gebäudes ergeben
- Jegliche sonstige Abweichung von der SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Standardkonfiguration
Werden SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS derartige Anforderungen vor der Auftragsbestätigung nicht schriftlich mitgeteilt, ist SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS berechtigt, das Produkt vollumfänglich gemäß seinen Standardplänen und -spezifikationen zu fertigen.
Der Kunde darf nicht davon ausgehen, dass SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS Kenntnis von lokalen Anforderungen, Kundenanforderungen oder standortspezifischen Gegebenheiten hat, die SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS nicht ausdrücklich mitgeteilt wurden.
Änderungen nach Auftragsbestätigung oder während der Produktion
Jegliche Modifikationen am Standardprodukt, die nach der Auftragsbestätigung oder nach Produktionsbeginn angefragt werden, müssen SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen der Bestätigung durch SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS.
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS behält sich das Recht vor zu prüfen, ob eine angeforderte Änderung technisch umsetzbar ist und ob diese eine Anpassung des Produktdesigns, des Preises, des Produktionszeitplans oder des Liefertermins erfordert.
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt keine Verantwortung für Anforderungen oder Änderungen, die nicht vor der Auftragsbestätigung kommuniziert und vereinbart wurden.
Sollte eine vom Kunden gewünschte Änderung im Widerspruch zu geltenden Vorschriften stehen, ist SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS berechtigt, die Umsetzung der angeforderten Änderung abzulehnen.
Installation und Anschlüsse durch Dritte
Werden Installation, Montage, Elektroanschluss, Sanitärinstallation, Entwässerung, Schornsteinmontage (Rauchfangmontage), Fundamentbau oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder einen Dritten ausgeführt, müssen diese Arbeiten den Montageanleitungen von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS sowie allen geltenden örtlichen Vorschriften entsprechen.
Die Beauftragung eines externen Installateurs oder Dritten führt nicht zu einer Übertragung der Verantwortung für die Einhaltung lokaler Vorschriften auf SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS.
Der Käufer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass beauftragte Drittunternehmen und Fachkräfte über die entsprechende Qualifikation verfügen, sofern dies nach geltendem Recht vorgeschrieben ist.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Käufer ist dafür verantwortlich, SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS über den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu informieren, sofern dieser Einfluss auf die Konstruktion oder die geltenden Anforderungen haben könnte.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn ein Produkt für folgende Zwecke vorgesehen ist:
- Gewerbliche Nutzung
- Vermietung
- Camping- oder Glampinganlagen
- Hotels oder gastronomische Einrichtungen
- Öffentliche oder halböffentliche Nutzung
- Hochfrequentierte Nutzung
- Dauerhafte Unterbringung
- Wohnzwecke
- Jegliche sonstige Nutzung, die zusätzlichen gesetzlichen oder technischen Auflagen unterliegt.
Die geltenden Anforderungen an eine gewerbliche, öffentliche oder für Unterbringungszwecke vorgesehene Nutzung können erheblich von den Vorgaben für die private, häusliche Nutzung abweichen.
Wird SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS der beabsichtigte Verwendungszweck nicht vor Produktionsbeginn mitgeteilt, ist SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS berechtigt, das Produkt vollumfänglich gemäß seiner Standardkonfiguration und seinen Standardspezifikationen zu fertigen.
Garantie und Nichteinhaltung lokaler Vorschriften
Das Versäumnis, erforderliche Genehmigungen, Zulassungen, Prüfungen, Zertifizierungen oder fachliche Dienstleistungen einzuholen, stellt keinen Herstellungsfehler dar.
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt keine Haftung für Kosten, Modifikationen, Verzögerungen, Strafen, Demontage, Standortwechsel, Neuinstallation oder sonstige Konsequenzen, die aus folgenden Umständen resultieren:
- Nichteinhaltung lokaler Vorschriften
- Aufstellung an einem Standort, an dem das Produkt rechtlich nicht zulässig ist
- Versäumnis, erforderliche Genehmigungen oder Zulassungen einzuholen
- Versäumnis, SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS vor Produktionsbeginn über standortspezifische Anforderungen zu informieren
- Montage oder Modifikation entgegen den Anweisungen von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS
- Fehlerhafte Installation oder fehlerhafter Anschluss durch Dritte
- Nutzung des Produkts für einen nicht deklarierten oder ungeeigneten Zweck
Muss ein Produkt nachträglich aufgrund einer lokalen Anforderung modifiziert werden, die SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS vor Produktionsbeginn nicht mitgeteilt wurde, begründet eine solche Änderung keinen Garantieanspruch gegenüber SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS es sei denn, die entsprechende Anforderung wurde SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS vor der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich mitgeteilt und von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS akzeptiert.
Keine erschöpfende Aufzählung der Anforderungen
Die in diesem Abschnitt genannten Vorschriften und Anforderungen dienen lediglich als allgemeine Beispiele.
Dieser Abschnitt stellt keine abschließende oder erschöpfende Aufzählung aller Anforderungen dar, die für ein SISUGROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Produkt gelten können.
Anforderungen können auf nationaler, regionaler, kommunaler, lokaler, grundstücks- oder standortspezifischer Ebene bestehen und sich zudem im Laufe der Zeit ändern.
Der Käufer bleibt vollumfänglich dafür verantwortlich, vor der Bestellung und Montage die Gesamtheit der Anforderungen zu prüfen und sicherzustellen, die für das spezifische Produkt, den Aufstellungsort und den beabsichtigten Verwendungszweck anwendbar sind.
Ist dem Käufer eine spezifische lokale Anforderung bekannt, die vom SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Standardprodukt oder der Dokumentation von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS abweicht, ist der Käufer verpflichtet, SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS diese Anforderung vor der Auftragsbestätigung zwingend schriftlich mitzuteilen.
Verantwortlichkeit für Lieferung und Entladung
Wird der Transport durch SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS organisiert – unabhängig davon, ob die Lieferung direkt Kunden erfolgt –, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass der Lieferort frei zugänglich ist und der LKW bei Ankunft sicher entladen werden kann. Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, die erforderliche Ausrüstung und/oder das Personal für die Entladung bereitzustellen.
Bitte beachten Sie, dass wir im Voraus keine festen Lieferzeiten garantieren können. Die Lieferplanung ist abhängig von der logistischen Verfügbarkeit, der Verkehrslage, den Witterungsbedingungen sowie weiteren unvorhersehbaren Umständen.
Alle SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Produkte verfügen über eine 2-jährige Herstellergarantie auf die Konstruktion, sofern diese von uns (ab Werk) montiert wurde. Diese Garantie umfasst den Austausch aller fehlerhaften Bauteile, welche die statische Integrität des Gebäudes beeinträchtigen, vorausgesetzt, die Montage wurde durch das SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Team durchgeführt.
Für Konstruktionen, die nicht von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS montiert wurden, wird eine 1-jährige Garantie auf das Material (Holz) gewährt, beginnend mit dem Tag der Entladung am vom Kunden benannten Bestimmungsort.
Weiterhin ist zu beachten, dass SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS keine Garantie für die statische Integrität übernehmen kann, falls bei der Montage Fehler begangen werden, von der SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS—Montageanleitung abgewichen wird oder mangelhafte bzw. unzureichende Fundamente vorliegen.
Elektrische Geräte, Beschläge, Heizgeräte aller Art, Grills aller Art sowie sämtliche Ausstattungsoptionen, unterliegen den Garantiebedingungen und Vorschriften des jeweiligen Herstellers.
Dichtstoffe, einschließlich Silikon, gelten als Verbrauchsmaterialien und unterliegen im Laufe der Zeit einer natürlichen Alterung. Aufgrund der ständigen Exposition gegenüber Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen sowie mechanischen oder chemischen Reinigungsprozessen müssen Dichtstoffe regelmäßig überprüft und in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle 1 bis 3 Jahre) erneuert werden. Dichtstoffe sind nicht als dauerhafte strukturelle Komponenten vorgesehen und erfordern eine fortlaufende Wartung, die in der alleinigen Verantwortung des Eigentümers liegt.
Das Versäumnis, regelmäßige Inspektionen und den rechtzeitigen Austausch von Dichtstoffen gemäß diesen Richtlinien durchzuführen, kann zur Einschränkung oder zum Erlöschen entsprechender Garantieansprüche führen. Jegliche Undichtigkeit, die durch Alterung, Verschleiß oder Versagen von Dichtstoffen entsteht, gilt als normale Abnutzung und stellt keinen Herstellungsfehler oder Grund für Garantieansprüche dar. Darüber hinaus sind jegliche Folge- oder Sekundärschäden, die aus einer unzureichenden Wartung der Dichtstoffe resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wassereintritt oder Materialverschleiß, nicht durch die Garantie abgedeckt.
Die Verschleißrate von Dichtstoffen kann abhängig von Umweltbedingungen wie Luftfeuchtigkeit, extremen Temperaturen, UV-Einstrahlung und Nutzungsintensität variieren. Konstruktionen, die einer intensiven Nutzung unterliegen – einschließlich Vermietung oder gewerblicher Nutzung – sowie solche in raueren Umgebungen, erfordern möglicherweise häufigere Inspektionen und Wartungen.
Zudem können wiederholte Transporte, Handhabung, Standortwechsel und Entladevorgänge die Unversehrtheit der Dichtstoffe negativ beeinträchtigen. Solche Aktivitäten können zu Mikrorissen, verminderter Haftung oder einem Verlust der Dichtleistung führen. Eine Neuversiegelung nach einem Transport oder Standortwechsel kann daher erforderlich sein und liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Diese Auswirkungen werden als inhärente Risiken im Zusammenhang mit Transport und Handhabung betrachtet und gelten nicht als Produktmängel.
3. Fenster, Türen und scharniergeführte Bauteile
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS gewährt eine einjährige Garantie auf alle scharniergeführten Bauteile unserer Konstruktionen.
Bitte beachten Sie, dass Scharniere möglicherweise nachjustiert werden müssen, sobald das montierte Produkt an seinem endgültigen Bestimmungsort eingetroffen ist. Gleiches gilt für flach verpackte Produkte (Bausätze). Wir verpflichten uns, fehlerhafte Teile unter den folgenden Bedingungen kostenlos zu ersetzen:
- Das Produkt wurde nicht unsachgemäß verwendet oder nachlässig behandelt (unbeabsichtigte Beschädigungen).
- Das Produkt wurde keinen extremen Witterungsbedingungen, übermäßiger Hitze oder Kälte, Stößen, Industrieemissionen, Chemikalien oder Scheuermitteln ausgesetzt, die über das für normale Reinigungszwecke übliche Maß hinausgehen.
- Es wurden keine eigenmächtigen oder unautorisierten Reparaturversuche unternommen.
Zusätzlich ist für Außenbauteile wie Türen, Fenster und scharniergeführte Bauteile eine sach- und fachgerechte Oberflächenbehandlung zum Schutz im Außenbereich zwingend erforderlich (siehe „Außenschutz“). Darüber hinaus ist zu beachten, dass Fenster und Türen aufgrund holzspezifischer Eigenschaften je nach Jahreszeit gegebenenfalls nachjustiert werden müssen.
Gemäß unseren Sicherheits- und Garantiebestimmungen ist es strikt untersagt, Körperteile zwischen scharniergeführte Bauteile zu halten, da diese unbeabsichtigt schließen können (Quetschgefahr). SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt keine Haftung für Vorfälle oder Verletzungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahme resultieren.
Erhöhen Sie die Langlebigkeit und Ästhetik Ihrer Türen und Fenster auch im Innenbereich durch eine geeignete Oberflächenbehandlung. Stellen Sie den Schutz vor Feuchtigkeit, UV-Strahlung und schädigenden Umwelteinflüssen sicher. Bitte beachten Sie, dass SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS keine spezifischen Pflege- oder Schutzprodukte empfiehlt; Kunden wird nahegelegt, eigenständig zu recherchieren und geeignete Behandlungsmittel auszuwählen.
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, die auf unbehandelte Oberflächen zurückzuführen sind.
4. Als Bausatz (KIT) verkaufte Produkte
Wird das Gebäude als Bausatz (KIT) erworben und nicht durch das SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS (ab Werk) montiert, ersetzen wir das/die defekte(n) Teil(e), sofern der Käufer die folgenden Bedingungen erfüllt:
Der Käufer hat die Qualität, Menge und Sortierung der Produkte oder ihrer Teile zum Zeitpunkt der Abnahme der Produkte zu prüfen. Der Käufer muss SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS über jegliche Mängel hinsichtlich Qualität, Menge oder Sortierung der Produkte oder ihrer Teile, die zum Zeitpunkt der Abnahme des/der Produkte(s) nicht unmittelbar festgestellt werden konnten, per E-Mail innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der Produkte informieren.
Abgenommene Produkte gelten als den Anforderungen an Qualität, Menge und/oder Sortierung entsprechend, wenn der Käufer im Frachtbrief (CMR) keine Anmerkungen zu relevanten Abweichungen macht oder wenn es der Käufer versäumt, SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS über die Nichtübereinstimmung der tatsächlichen Qualität, Menge und/oder Sortierung der Waren mit den in der Bestellung oder den Begleitdokumenten angegebenen Parametern in den vorgesehenen Fällen und innerhalb der hierin festgelegten Frist zu informieren.
Wird bei der Übernahme der Produkte vom Frachtführer festgestellt, dass Produkte oder Paletten vorgefertigter Produkte beschädigt sind oder Teile fehlen, hat der Käufer entsprechende Vermerke im Frachtbrief (CMR) anzubringen, ein Schadensprotokoll zu erstellen und SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS noch am selben Tag (schriftlich info@sisu-sauna.at) darüber zu informieren. SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für einen dem Käufer entstandenen Verlust aus den in diesem Absatz genannten Gründen zu verweigern, wenn die Produkte in den hier vorgesehenen Fällen ohne die ausdrückliche Zustimmung von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS abgenommen werden.
Sollten Bauteile innerhalb dieser Frist als fehlerhaft erkannt werden, werden diese ersetzt. Die Garantie erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf unsachgemäße Verwendung, versehentliche Beschädigungen oder Witterungsschäden, die während der Montage oder nach der Fertigstellung des Produkts entstehen.
Nach der Lieferung des Produkt-Bausatzes (KIT) ist es zwingend erforderlich, die Palette(n) bis zur Montage des Produkts in einem trockenen Lagerraum oder einer Lagerhalle aufzubewahren. Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn diese Bedingung nicht strikt eingehalten wurde.
5. Als MONTIERT verkaufte Produkte
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS gewährt eine 2-jährige Garantie auf alle von uns hergestellten und montierten Produkte. Diese Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler unter normalen Nutzungs- und Wartungsbedingungen ab.
Bitte beachten Sie, dass scharniergeführte Bauteile von dieser Garantie ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sind Schäden, die aus einem unsachgemäßen Fundament resultieren, nicht durch diese Garantie abgedeckt.
Es ist zwingend erforderlich sicherzustellen, dass die für unsere montierten Produkte verwendeten Fundamente den Standards für Stabilität und Tragfähigkeit entsprechen. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann die statische Integrität und Funktionalität des Produkts beeinträchtigen.
SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder ungeeignete Fundamente verursacht werden, welche nicht unseren Standards entsprechen.
Unsere Haftung im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich nach unserem Ermessen ausschließlich auf die Reparatur, den Austausch oder die Kaufpreiserstattung des defekten Produkts. SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS haftet ausdrücklich nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder beiläufig entstandene Schäden (Nebenschäden), die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung unserer Produkte ergeben.
6. Fundament
Das Fundament für unsere Produkte muss gemäß den Empfehlungen eines qualifizierten Bauunternehmers oder Ingenieurs äußerst sorgfältig vorbereitet und spezifisch auf die topografischen Gegebenheiten sowie die Bodenbeschaffenheit des Aufstellungsortes abgestimmt werden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Fundament tragfähig und absolut eben ausgeführt ist. Zudem muss es seine statische Integrität dauerhaft beibehalten, um die korrekte Aufstellung unserer Produkte zu gewährleisten. Jegliche nachträgliche Formveränderung oder Setzung des Fundaments kann die statische Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen und zu Mängeln, wie beispielsweise klemmenden oder verzogenen Türen und Fenstern, führen.
7. Außenschutz
Witterungseinflüsse wie Wind, Regen, Sonneneinstrahlung (UV-Strahlung) usw. führen im Laufe der Zeit zu einer natürlichen Abnutzung der Holzaußenflächen. Es ist zwingend erforderlich, dass Ihr Gebäude in regelmäßigen Abständen – in der Regel jährlich, in Abhängigkeit von den Herstellervorgaben des von Ihnen gewählten Holzschutz- oder Konservierungsmittels – neu behandelt wird. Ein Versäumnis dieser Instandhaltungsmaßnahmen kann zum Quellen, zur Rissbildung und zum Schwinden des exponierten Holzes sowie der Anbauteile und Einfassungen wie Fensterverkleidungen, Fenster und Türen führen.
8. Produktbelüftung, Innenbehandlung und regelmäßige Wartung
Belüftungsstandards: Stellen Sie eine ordnungsgemäße Belüftung für alle Produkte von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS sicher. Befolgen Sie die von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS bereitgestellten Richtlinien zur Belüftung, um eine optimale Luftzirkulation innerhalb des Produkts aufrechtzuerhalten. Überprüfen Sie die Belüftungssysteme regelmäßig und beheben Sie etwaige Mängel umgehend, um die dauerhafte Funktionalität zu gewährleisten.
Richtlinien zur Innenbehandlung: Halten Sie die Verfahren zur Innenbehandlung zwingend ein, um die Integrität der Produkte von SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS zu bewahren. Verwenden Sie geeignete Behandlungsmittel und Materialien, um das Produkt vor Feuchtigkeit, Schädlingen und anderen Umwelteinflüssen zu schützen. Vermeiden Sie unautorisierte Änderungen oder den Austausch von Methoden zur Innenbehandlung, um den Garantieanspruch aufrechtzuerhalten.
Regelmäßige Wartung: Führen Sie einen routinemäßigen Wartungsplan ein. Führen Sie regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten durch, um einem Verschleiß vorzubeugen und die Langlebigkeit des Produkts zu gewährleisten. Beheben Sie anstehende Wartungsarbeiten oder auftretende Probleme umgehend, um potenzielle Schäden zu minimieren und die Garantieabdeckung aufrechtzuerhalten.
9. Die Garantieverpflichtungen des Verkäufers entfallen, wenn:
- die Montageanleitungen des Verkäufers nicht befolgt wurden;
- die vormontierten Produkte während des Be- und Entladens starken Krafteinwirkungen ausgesetzt werden, was eine Nachjustierung der Tür- oder Fensterscharniere erforderlich machen kann, nachdem das Produkt an seinem endgültigen Bestimmungsort aufgestellt wurde. Diese Folge wird nicht als triftiger Grund für eine Garantiereparatur anerkannt.
Darüber hinaus erstreckt sich die Garantie nicht auf:
1. Besonderheiten von Holz als Naturmaterial:
- Rissbildung im Holz nach der Montage des Artikels.
- Das Arbeiten des Holzes und dessen Folgen, wie beispielsweise Spaltbildung in den Wänden oder Formveränderungen des Artikels.
- Schimmelbildung auf dem Holz.
- Holzelemente, die fest verwachsene Äste aufweisen, sofern diese die statische Stabilität des Artikels nicht gefährden.
1.1. Folgen extremer (ungewöhnlicher) Witterungsbedingungen (z. B. Wassereintritt in die Wand bei Starkregen, Beschädigung von Dachschindeln durch starken Wind).
2. Unsachgemäße Verwendung: Wenn der vom Verkäufer veräußerte Artikel nicht bestimmungsgemäß verwendet wird oder wenn Mängel bzw. Fehlfunktionen durch die Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers verursacht wurden.
3. Fremdeingriffe: Wenn der vom Verkäufer veräußerte Artikel demontiert wurde, Komponenten ausgetauscht wurden oder der Artikel anderweitig von Personen verändert wurde, die nicht dem Verkäufer angehören, oder wenn Reparaturen durch den Käufer oder durch Dritte durchgeführt wurden.
4. Natürlicher Verschleiß und Abnutzung des Materials und des genutzten Artikels.
5. Veränderungen durch atmosphärische Umwelteinflüsse: Holz ist ein natürlicher Baustoff. Vor der Verarbeitung wird das Schnittholz auf eine Restfeuchte von bis zu 18 % getrocknet. Der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes kann sich durch verschiedene atmosphärische Bedingungen wie Regen, Frost oder Hitze ändern, was zu einer Veränderung der Holzstruktur führt. Dies kann sich auch auf die Funktionsfähigkeit von Türen und Fenstern auswirken. Nachfolgend sind einige wesentliche Merkmale aufgeführt:
- Holz kann während des Trocknungsprozesses Risse bilden. Dies stellt keine Qualitätsminderung dar; daher greift hierbei die Garantie nicht. Bei zunehmender Luftfeuchtigkeit schließen sich diese Risse im Regelfall wieder.
- Einige Wochen nach der Montage passen sich die Holzelemente den neuen Umgebungsbedingungen an (Akklimatisierung). Gegebenenfalls müssen Türen danach neu justiert werden. Ultraviolette Strahlung (Sonnenlicht) kann zu einer farblichen Veränderung (Vergrauung/Nachdunkeln) des Holzes führen.
6. Service außerhalb der Garantiezeit oder bei Eigenverschulden: In allen Fällen, in denen die Garantiezeit abgelaufen ist oder wenn Produkte während der Garantiezeit vorsätzlich durch Dritte, durch Verschulden des Käufers oder durch mutwillige Handlungen dieser Personen beschädigt wurden, kann der Verkäufer auf Anfrage des Käufers in Einzelfällen und nach vorheriger Absprache Reparaturdienstleistungen außerhalb der Garantie (Non-Warranty) sowie nach Ablauf der Garantie (Post-Warranty) erbringen. Diese sind gemäß den vom Verkäufer festgelegten Sätzen oder im Rahmen einer separaten, zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung über Serviceleistungen außerhalb und nach der Garantiezeit kostenpflichtig.
7. Kostenübernahme: Der Käufer hat die erbrachten Dienstleistungen und entstandenen Kosten vor der Rückgabe bzw. Abholung des Produkts zu begleichen, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
Festlegung und Ablehnung von Garantieleistungen: Die Kriterien zur Bestimmung, ob ein Service außerhalb der Garantie (Non-Warranty) vorliegt, werden durch den Verkäufer festgelegt.
Der Verkäufer lehnt die Erbringung von Garantieleistungen in den oben genannten Fällen ab und ist berechtigt, die Behebung von Mängeln an den vom Verkäufer veräußerten Artikeln auf Basis der Bedingungen für Serviceleistungen außerhalb und nach Ablauf der Garantie (Non-Warranty / Post-Warranty) anzubieten.
10. Spezifikationen für Saunen
Wartung und Belüftung
- Lassen Sie keine nassen oder feuchten Gegenstände in der Sauna, um Schimmelbildung zu vermeiden.
- Sorgen Sie für eine kontinuierliche Belüftung, um die Trocknung und Entlüftung zu gewährleisten und Schimmelbildung vorzubeugen.
- Reinigen Sie die Saunabänke mit einer milden Seifenlauge und einem weichen Baumwolltuch. Diese Methode gilt auch für Saunaöfen, sofern diese ausgeschaltet und vollständig abgekühlt sind.
- Vermeiden Sie aggressive Chemikalien auf den Bänken, um ein Ausbleichen und Verziehen des Holzes zu verhindern.
Nachspannen der Spannbänder bei Fass-, Bus- und Vertikalsaunen
- Fixieren und spannen Sie die Spannbänder nach der Erstmontage um die Sauna, da sich das Holz an das lokale Klima anpasst (Akklimatisierung).
- Justieren Sie die Bänder im Jahresverlauf regelmäßig nach, um strukturelle Schäden und Rissbildungen zu vermeiden.
- SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt keine Haftung für Mängel, die aus einer unsachgemäßen Einstellung der Spannbänder resultieren.
Saunaöfen
- Stellen Sie sicher, dass die Saunaöfen den örtlichen Vorschriften entsprechen.
- Befolgen Sie strikt die Installations- und Sicherheitshinweise des Ofenherstellers.
- Beauftragen Sie ausschließlich autorisiertes Fachpersonal mit der Installation und Wartung von Elektroöfen.
- Entfernen Sie vor der Inbetriebnahme die Schutzfolie von den Schornsteinen holzbeheizter Öfen und stellen Sie sicher, dass sich keine brennbaren Gegenstände in der Nähe befinden.
- Halten Sie sich strikt an die Bedienungsanleitung des Herstellers.
- Entfernen Sie Harztropfen mit Schleifpapier oder einem speziellen Reinigungsmittel, sobald die Sauna vollständig abgekühlt ist.
Saunasteine
- Konsultieren Sie bezüglich der Handhabung die Anleitung des Ofenherstellers.
Brandschutzplatten
- Verwenden Sie diese vorschriftsmäßig, um die Gültigkeit der Garantie aufrechtzuerhalten.
Garantie für Harvia-Öfen
- Es gilt eine einjährige Garantie, wobei die Transportkosten vom Käufer zu tragen sind, es sei denn, das Problem fällt unter die Garantiebestimmungen. Die einjährige Garantiezeit beginnt mit dem Eintreffen am in der Lieferadresse angegebenen Bestimmungsort.
Gesundheitliche Vorteile, Risiken und Vorsichtsmaßnahmen
- Saunagänge können Schmerzen lindern, die sportliche Leistungsfähigkeit steigern, Erkältungssymptome abmildern und Stress reduzieren.
- Vermeiden Sie die Nutzung bei Vorliegen von Hochrisiko-Erkrankungen. Konsultieren Sie einen Arzt bei Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme oder spezifischen Vorerkrankungen (Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall etc.).
- Empfohlene moderate Nutzung: Temperaturen um 70 °C. Vermeiden Sie Temperaturen über 80 °C, um Holzschäden und übermäßigen Harzaustritt zu verhindern.
- Harztropfen sind sicher zu entfernen, nachdem die Sauna abgekühlt ist.
- Befeuchten Sie die Bänke und Wände vor dem Aufheizen leicht, um die Luftfeuchtigkeit aufrechtzuerhalten und dem Arbeiten des Holzes entgegenzuwirken.
Grundlegende Sicherheitsregeln für die Sauna
- Beachten Sie die Sicherheitsrichtlinien: Vermeiden Sie das Tragen von Schmuck sowie die Anwendung von Cremes, Lotionen und den Konsum von Alkohol. Schützen Sie Ihr Haar mit einem Handtuch.
- Verwenden Sie als Sitzunterlage ein sauberes Baumwolltuch.
- Bewegen Sie sich vorsichtig, da die Oberflächen rutschig sein können.
- Lassen Sie Kinder oder Personen mit Einschränkungen niemals unbeaufsichtigt.
- Kühlen Sie sich nach dem Saunagang an der frischen Luft, in einem Tauchbecken oder unter einer kalten Dusche ab.
- Trinken Sie nach dem Saunieren ausreichend Wasser, um einer Dehydratation vorzubeugen.
- Vermeiden Sie ununterbrochene Saunagänge von mehr als 15 bis 20 Minuten.
- Verlassen Sie die Sauna umgehend, falls Schwindel oder Benommenheit auftreten.
- Führen Sie allgemeine Instandhaltungsarbeiten durch, um Probleme wie Schimmelbildung, gelockerte Schrauben und Wasserflecken zu vermeiden.
- Justieren Sie die Spannbänder von Fasssaunen jahreszeitlich bedingt nach, um Verformungen vorzubeugen.
Richtlinien zur Saunawartung
Reinigung
- Halten Sie die Sauna stets sauber, um der Ausbreitung von Bakterien und Schimmel vorzubeugen.
- Saugen und schrubben Sie Bänke, Wände und Rückenlehnen wöchentlich. Verwenden Sie dabei natürliche Reinigungsmittel wie Essigwasser.
- Beseitigen Sie hartnäckige Flecken mit Natron (Backpulver) und spülen Sie mit klarem Wasser nach.
- Entfernen Sie die Asche aus dem holzbeheizten Ofen erst nach dessen vollständiger Auskühlung.
Belüftung
- Belüften Sie die Sauna nach jeder Nutzung. Lassen Sie in der warmen Jahreszeit die Tür geöffnet; in der kalten Jahreszeit ist die Lüftungsöffnung (Abluft) offenzuhalten.
- Entleeren und trocknen Sie Holzeimer außerhalb der Sauna.
- Stellen Sie sicher, dass der Saunaofen nach der Benutzung vollständig abgetrocknet ist.
Regelmäßige Instandhaltung
- Wischen Sie die Sauna mit milden Reinigungsmitteln wie Seife, verdünntem Essig oder Natron aus.
- Schleifen Sie die Saunabänke jährlich leicht ab, um Verunreinigungen zu entfernen und die Oberfläche zu glätten.
- Behandeln Sie auftretenden Schimmel sofort.
- Wischen Sie den Boden mit einem desodorierenden Reiniger und verzichten Sie auf aggressive Chemikalien.
- Führen Sie allgemeine Wartungsarbeiten durch, wie das Nachziehen von Schrauben und das Ausbürsten von Wasserflecken.
- Passen Sie die Spannbänder von Fasssaunen an die jahreszeitlich bedingten Schwankungen der Luftfeuchtigkeit an.
Holzbehandlung der Sauna
Außenbereich
- Behandeln Sie Kiefernholz unmittelbar nach der Montage mit einer Holzimprägnierung zum Schutz.
- Ölen Sie die Außenflächen mindestens zweimal jährlich, um die Farbgebung und Langlebigkeit zu erhalten.
- Behandeln Sie Türen und Fenster sowohl innen als auch außen mit einem Holzimprägnierungsmittel.
- Verwenden Sie für Thermoholz semitransparente Öle, Wachse oder pigmentierte Lasuren, um es vor UV-Strahlung und Witterungseinflüssen zu schützen.
Innenbereich
Behandeln Sie bestimmte Bereiche oder den gesamten Innenraum mit speziellem Sauna-Holzöl, um die natürliche Farbgebung des Holzes zu bewahren, die Feuchtigkeitsaufnahme zu reduzieren und das Holz vor Verschmutzungen zu schützen.
Eine fachgerechte Instandhaltung verlängert die Lebensdauer der Sauna maßgeblich und gewährleistet ein dauerhaft angenehmes Nutzungserlebnis.
Saunaöfen Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers (ab dem Kaufdatum durch SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS) sowie dessen Bedienungs- und Installationsanleitungen.
Warnhinweis – Keramikfaser-Isolierung Bei der Handhabung und Montage von Keramikfaserdämmstoffen können luftgetragene Fasern freigesetzt werden. Tragen Sie Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille sowie eine geeignete Atemschutzmaske (FFP2/N95 oder gleichwertig). Vermeiden Sie Staubentwicklung und sorgen Sie während der Montage für eine ausreichende Belüftung. Halten Sie sich strikt an alle vorgegebenen Sicherheits- und Brandschutzabstände der Schornstein- und Ofenhersteller. Eine unsachgemäße Installation erhöht das Risiko von Bränden, Personen- oder Sachschäden.
11. Spezifikationen für Campinggebäude
Belüftung:
- Unerlässlich für den Komfort, die Unversehrtheit des Holzes sowie zur Vermeidung von Schimmel- und Stockfleckenbildung.
Heizung & Campingöfen:
- Sicherheit und Qualität haben oberste Priorität.
- SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS führt die Installation durch und gewährleistet die Sicherheit der Heizungsanlagen.
- Eigenmächtige Modifikationen durch den Kunden führen zum sofortigen Erlöschen der Garantie und können die Sicherheit massiv gefährden.
Ausstattung und Vorschriften:
- Die Einhaltung der Sicherheitsstandards für installierte Küchen und Duschen wird gewährleistet.
- Der Kunde ist in der Pflicht, die Konformität mit den örtlich geltenden gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich zu prüfen.
- Eine kooperative Mitwirkung ist zwingend erforderlich, um höchste Sicherheit und Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.
WICHTIGER HINWEIS ZU WASSERANSCHLÜSSEN UND FROSTTEMPERATUREN
Dieses Dokument gilt für alle vormontierten Produkte von SISU-SAUNA / SISU-TOOLS, die mit Wasseranschlüssen und/oder integrierten Sanitärinstallationen ausgestattet sind.
Frostgefahr – Verantwortlichkeit des Kunden Sobald die Außentemperaturen 0 °C oder weniger erreichen oder wenn die Windverhältnisse zu einer gefühlten Temperatur (Windchill) von 0 °C oder darunter führen, ist eine vollständige Entleerung des Wassersystems des Produkts zwingend vorgeschrieben. Eine detaillierte Anleitung zur Entleerung finden Sie in einem separaten Abschnitt dieser Dokumentation.
Ein Versäumnis, das System unter diesen Bedingungen restlos zu entleeren, kann zu frostbedingten Wasserschäden führen, für die SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS ausdrücklich keine Haftung übernimmt.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden, bei Kälte- und Frostbedingungen für eine fachgerechte und vollständige Entleerung aller wasserführenden Komponenten zu sorgen.
Nutzung bei Frostbedingungen
Sollte sich der Nutzer dafür entscheiden, das Produkt bei Temperaturen von 0 °C oder darunter (einschließlich der gefühlten Temperatur/Windchill) zu betreiben, übernimmt der Nutzer die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierenden Schäden.
Beabsichtigen Sie, Ihre Konstruktion während des Winters zu betreiben, ist eine permanente Beheizung aller Räume zwingend erforderlich, um das Einfrieren der Rohrleitungen zu verhindern.
Mit dem Anschluss und der Nutzung von Wasser im Produkt stimmt der Kunde diesen Bedingungen zu und erkennt seine eigene Verantwortung für den Schutz des Produkts bei Frostwetter an.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wasserentleerung
1. Wasserzufuhr absperren
- Lokalisieren und schließen Sie das Hauptwasserabsperrventil des Produkts oder des Grundstücks.
2. Hauptentleerungsventil öffnen
- Ermitteln Sie den tiefsten Punkt im Rohrleitungssystem, an dem das Hauptentleerungsventil installiert ist.
- Öffnen Sie dieses Ventil vollständig, um eine Entleerung durch Schwerkraft zu ermöglichen.
- Stellen Sie sicher, dass eventuell vorhandene Rückschlagventile oder Systemtrenner (Rückflussverhinderer) – sofern zutreffend – manuell geöffnet werden.
3. Alle Armaturen und Wasserhähne öffnen
- Öffnen Sie alle Zapfstellen (sowohl Kalt- als auch Warmwasser) innerhalb und außerhalb der Konstruktion.
- Dies lässt Luft in das System strömen, unterstützt den Entleerungsvorgang und verhindert eine Vakuumbildung.
- Vergessen Sie dabei nicht die Außenzapfstellen, Duschen und sonstige sanitäre Einrichtungen.
4. Spülkasten und Toilettenbecken entleeren
- Betätigen Sie die Toilettenspülung, um den Spülkasten und das Becken zu entleeren.
- Verwenden Sie einen Schwamm oder einen kleinen Becher, um das verbleibende Restwasser restlos zu entfernen.
- Bei isolierten Toiletten oder Außentoiletten ist ein ungiftiges Frostschutzmittel hinzuzufügen, sofern die Einheit Frostbedingungen ausgesetzt bleibt.
5. Boiler (Warmwasserspeicher) vom Netz trennen und entleeren
- Trennen Sie den Boiler von der Stromversorgung.
- Demontieren Sie die Zulauf- und Ablaufleitungen.
- Öffnen Sie das Entleerungsventil des Boilers und lassen Sie diesen vollständig leerlaufen.
- Beachten Sie für spezifische Vorsichtsmaßnahmen die Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers.
6. System mit Druckluft ausblasen (Dringend empfohlen)
- Schließen Sie nach Möglichkeit einen Druckluftkompressor über ein Zapfventil oder ein Wartungsventil an das System an.
- Beaufschlagen Sie das System mit Niederdruck-Druckluft (max. 3 bar), um das verbleibende Restwasser aus den Leitungen auszublasen.
- Blasen Sie alle Wasserhähne, Ventile und Armaturen solange aus, bis kein Wasser mehr austritt.
7. Geruchsverschlüsse (Siphons) entleeren
- Bitte beachten Sie: Auch nach der vollständigen Systementleerung kann Restwasser in den Geruchsverschlüssen von Waschbecken und Duschen verbleiben.
- Wir empfehlen dringend, die Siphons (Röhren- oder Flaschensiphons) zu demontieren und manuell zu entleeren.
- Alternativ kann ein ungiftiges Frostschutzmittel in den Geruchsverschluss gegeben werden, um ein Einfrieren zu verhindern.
8. Armaturen geöffnet lassen
- Lassen Sie nach Abschluss der Entleerung alle Zapfstellen und Ventile in der geöffneten Position.
- Dies baut etwaigen Restdruck ab und verhindert die Einschließung von Restfeuchtigkeit.
Wichtige Hinweise:
- Überspringen Sie keinen dieser Schritte, wenn Sie Ihr Produkt winterfest machen oder für eine längere Einlagerung vorbereiten.
- Sollten Sie bei der Durchführung dieser Schritte unsicher sein, ziehen Sie stets einen qualifizierten Sanitärinstallateur hinzu.
- Eine unsachgemäße Entleerung kann zu massiven Frost- oder Stauwasserschäden führen, welche nicht durch die Garantie abgedeckt sind.
12. Spezifikationen für Hütten (Grillhütten, Campinghütten, Pavillons)
Belüftung:
- Eine ausreichende Belüftung wird ausdrücklich empfohlen.
- SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS übernimmt keine Haftung für Mängel, sofern das Fundament oder die Lüftungsrohre nicht durch sie installiert wurden.
- Die Kunden tragen die alleinige Verantwortung für die fachgerechte Konstruktion und Installation.
Grillanlagen (BBQ):
1. Erstinbetriebnahme:
- Es ist mit einer anfänglichen Geruchs- und Rauchentwicklung zu rechnen; halten Sie die Tür geöffnet und verzichten Sie auf das Grillen, bis sich diese vollständig verflüchtigt hat.
2. Brennstoffempfehlungen:
- Verwenden Sie ausschließlich Brennholz oder Briketts, jedoch keine Holzkohle, und nutzen Sie stets ein metallenes Schutzgitter (Funkenschutz).
3. Luftzirkulation (Zuluft/Abluft):
- Stellen Sie eine ausreichende Frischluftzufuhr sicher, um einen optimalen Rauchabzug zu gewährleisten.
4. Sicherheitsvorkehrungen:
- Halten Sie Dekorationsartikel fern, stellen Sie Löschwasser in unmittelbarer Nähe bereit und machen Sie sich mit der Handhabung eines Feuerlöschers vertraut.
5. Beaufsichtigung:
- Lassen Sie den Grill niemals unbeaufsichtigt, solange das Feuer brennt oder heiße Elemente im Grill verbleiben – dies gilt insbesondere, wenn sich Kinder oder Haustiere in der Nähe aufhalten.
6. Vorsichtsmaßnahmen beim Schlafen:
- Schlafen Sie unter keinen Umständen in der Hütte oder im Pavillon, solange ein Feuer brennt.
7. Eigenschutz:
- Verwenden Sie Hitzeschutzhandschuhe und vermeiden Sie es zwingend, den Grill im erhitzten Zustand zu bewegen oder zu verschieben.
8. Scharfe Kanten:
- Lassen Sie im Umgang mit scharfen Kanten sowie heißen Bauteilen besondere Vorsicht walten.
9. Ascheentfernung und Reinigung:
- Entfernen Sie die Asche erst nach dem vollständigen Abkühlen und führen Sie nach jeder Nutzung eine ordnungsgemäße Reinigung durch.
- SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS lehnt jegliche Haftung für grillbedingte Unfälle ab, die auf eine nicht durch das Unternehmen durchgeführte Montage (Fremdmontage) zurückzuführen sind.
13. Spezifikationen für Badefässer (Hot Tubs)
Befüllen und Entleeren: 1. Badefässer aus Holz:
- Das Badefass gefüllt lassen, um Undichtigkeiten und ein Schwinden des Holzes zu verhindern. Stets auf einen ausreichenden Wasserstand für den Betrieb der Öfen achten. Bei Bedarf Wasser nachfüllen und das Fass über den mitgelieferten Stopfen entleeren.
2. Badefässer mit Kunststoffeinsatz:
- Zum Befüllen und Entleeren zwingend die Anweisungen des Herstellers befolgen.
Reinigung: 1. Badefässer aus Holz:
- Den Innenraum im entleerten Zustand ausbürsten, regelmäßig desinfizieren und in regelmäßigen Abständen mit Seife (z. B. milder Schmierseife) ausschrubben.
Wartung und Instandhaltung: 1. Badefässer aus Holz:
- Die Außenflächen alle 1 bis 3 Jahre mit Leinöl behandeln. Die Metallspannbänder regelmäßig kontrollieren. Anfängliche Undichtigkeiten beheben sich in der Regel von selbst, sobald das Holz ausreichend Wasser aufgenommen hat (Aufquellen).
Beheizung und Nutzung: 1. Badefässer aus Holz:
- Trockenes Hartholz verwenden. Den Ofen unter keinen Umständen anheizen, wenn das Fass leer ist. Das Wasser umrühren, um eine gleichmäßige Erwärmung zu gewährleisten. Die Wassertemperatur überwachen und das Fass nach der Nutzung entleeren (sofern es die Witterung oder Nutzungshäufigkeit erfordert).
Allgemeine Richtlinien: 1. Badefässer aus Holz:
- Ein Anheizen im leeren Zustand ist strikt zu vermeiden. Die Asche regelmäßig entfernen. Die Außenflächen einer jährlichen Pflege unterziehen. Kinder und Personen mit Einschränkungen bei der Nutzung stets beaufsichtigen.
- Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler unter normalen Nutzungsbedingungen für den Zeitraum von 1 Jahr ab. Eigenmächtige Modifikationen oder unsachgemäßer Gebrauch führen zum sofortigen Erlöschen der Garantie.
14. Wasser, Abdichtung und Sanitärinstallation
Allgemeine Anforderungen Produkte, die mit Duschen, Badezimmern, Waschbecken, Wasseranschlüssen, Entwässerungssystemen oder sonstigen Sanitärinstallationen ausgestattet sind, erfordern eine regelmäßige Inspektion und Wartung.
Dichtungsmaterialien, flexible Verbindungen, Rohrverschraubungen, Armaturen und andere wasserführende Komponenten können durch Transport, Be- und Entladen, Positionierung, Montage, Bewegung, Vibrationen, Temperaturschwankungen, Setzungserscheinungen des Gebäudes oder den regulären Gebrauch beeinträchtigt werden.
Der Käufer/Händler ist aus diesem Grund vollumfänglich dafür verantwortlich, sämtliche relevanten Komponenten nach der Lieferung und vor der Inbetriebnahme des Produkts auf ihre Unversehrtheit und Dichtigkeit zu überprüfen.
Das Versäumnis, Abdichtungen und Wasseranschlüsse zu überprüfen, zu warten oder zu reparieren, kann zu Wasserfolgeschäden führen und die Garantieabdeckung beeinträchtigen.
Garantieansprüche bei Undichtigkeiten Eine Undichtigkeit (Wasseraustritt) stellt nicht automatisch einen Herstellungsfehler dar. Sollte ein Garantieanspruch eine Undichtigkeit betreffen, kann SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS zur Ermittlung der Schadensursache entsprechende Nachweise verlangen, einschließlich:
- Fotografien und/oder Videos
- Beschreibung des Ortes und der Umstände der Undichtigkeit
- Angaben dazu, wann das Leck zum ersten Mal bemerkt wurde
- Nachweise über den Zustand der Abdichtungen und Anschlüsse
- Informationen zur Installation und Inbetriebnahme
- Nachweis über die erforderliche Wasserdichtheitsprüfung nach der Installation
- Gegebenenfalls Nachweise über regelmäßige Inspektionen und Wartungen
Der Käufer darf den betroffenen Bereich nicht in einer Weise demontieren, verändern oder dauerhaft reparieren, die SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS daran hindert, die Ursache des gemeldeten Problems zu ermitteln, es sei denn, sofortige Maßnahmen sind vernünftigerweise erforderlich, um weitere Schäden abzuwenden.
Verantwortung für Folgeschäden Der Käufer hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Undichtigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. SISU-GROUP / SISU-SAUNA / SISU-TOOLS haftet nicht für Schäden, die aus der fortgesetzten Nutzung einer undichten Installation, dem Versäumnis der Durchführung erforderlicher Inspektionen, dem Versäumnis der Reparatur beschädigter Abdichtungen oder Anschlüsse oder dem Versäumnis angemessener Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Wasserschäden resultieren. Wird eine Undichtigkeit festgestellt, kann der weitere Betrieb der betroffenen Anlage ohne Ergreifung von Korrekturmaßnahmen zum Verlust der Garantieabdeckung für daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden führen.
Verantwortung des Kunden:
- Erstinspektion nach der Lieferung
- Wasserdichtheitsprüfung vor der ersten Nutzung
- Regelmäßige Überprüfung von Dichtungen und Anschlüssen
- Erforderliche Inspektionsintervalle
- Wartung und Austausch von Dichtstoffen
- Sofortmaßnahmen im Falle einer Undichtigkeit
- Sachgemäße Nutzung der Wasser- und Entwässerungssysteme
15. Elektronische Steuerungen (AquaKing / PolarKing / TopSpaXS)
Bei Produkten, die mit einer elektronischen Steuerung ausgestattet sind (insbesondere die Modelle AquaKing, PolarKing und TopSpaXS), werden alle Parameter ab Werk für einen einwandfreien und sicheren Betrieb vorkonfiguriert und umfassend getestet.
Sollten der Kunde, von ihm beauftragte Elektriker oder sonstige Dritte unautorisierte Änderungen an diesen werkseitigen Einstellungen vornehmen, erlischt jeglicher Garantieanspruch auf den reibungslosen Betrieb der Anlage.
Der Zeitaufwand sowie alle weiteren anfallenden Kosten, die zur Wiederherstellung der ursprünglichen Grundeinstellungen (Werkseinstellungen) erforderlich sind, werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Grundsatz
Dichtungsmaterialien, Silikon, flexible Verbindungen und vergleichbare Komponenten sind wartungssensible Bauteile des Produkts.
Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind zwingend erforderlich, um Wasserschäden präventiv zu vermeiden und den ordnungsgemäßen Zustand des Produkts dauerhaft zu gewährleisten.
Die in diesem Abschnitt definierten Anforderungen gelten uneingeschränkt, unabhängig davon, ob das Produkt privat, gewerblich, saisonal oder im Dauerbetrieb genutzt wird. Die Inspektionsintervalle sind dabei entsprechend der Nutzungsintensität und den jeweiligen Einsatzbedingungen anzupassen.